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    "Heute ist es so, daß 
    diejenigen, die die Freiheit verteidigen und bewahren wollen, die Beweislast 
    aufgebürdet bekommen und nicht die, die sie Stück für Stück einschränken!" 
     Gerhart Rudolf Baum, 
    ehemaliger Bundesminister des Inneren, am 14.9.1997, RTL 
     
     
    Am 26.03.2002 versandte der
    Berliner 
    Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ein Schreiben gegen 
    den Rechteinhaber dieser Domain, in dem mit ultimativer Terminsetzung bis 
    zum 12.04.2002 ein Verbot   benannter Inhalte auf der Website 
    begehrt wurde. In diesem Schreiben 
    erklärt sich die Berliner Behörde für in Bayern lebende Privatpersonen 
    zuständig, obwohl kein Bezug mit einer Berliner Zuständigkeit angegeben 
    wird. Unabhängig von der Unzuständigkeit wird im wesentlichen der Vorwurf 
    erhoben, daß der eingetragene Rechteinhaber eine Datenbank selbst betreibt, 
    die strafrechtliche Inhalte beinhaltet. Ein Nachweis für die Behauptung das 
    eine Datenbank vom Domaininhaber selbst betrieben wird, wird nicht erbracht 
    sondern nur vermutet.  
     
    Zudem wird auf die § 43 und 44 des Bundesdatenschutzgesetzes verwiesen, 
    obwohl der Behörde seit Jahren selbst bekannt ist, daß Datenbanken und 
    Listenmaterial ehemaliger Mitarbeiter des MfS
    allgemein 
    öffentlich zugänglich sind. Statt jedoch die  internationale 
    Verbreitung der beanstandeten Daten anzuerkennen, werden zielgerichtet 
    deutsche Mitverwender sowie eine
    DDR Suchmaschine 
    ultimativ angemahnt. Damit unterstellt die Berliner Behörde wissentlich 
    Straftatbestände die de facto keine sein können, denn öffentlich verfügbare 
    Daten sind nicht strafbar zu stellen. Damit steht nicht Datenschutz, sondern 
    selektive Zensur für die Bundesrepublik als vermutliche Maßgabe des Amtes im 
    Raum. Sieht man auch von dieser Tatsache einmal ab, sollte man sich jedoch 
    daran erinnern, daß der gleiche Mitarbeiter bereits in 2000 mit
    
    ähnlichem Ansinnen die Staatsanwaltschaft zur Ermittlung aufforderte, 
    das Verfahren jedoch eingestellt werden musste. Nachdem zum 23.Mai 2001 eine 
    Gesetzesänderung erfolgte, versucht der damals gescheiterte Beamte wiederum 
    in Eigenermittlung und kritikwürdiger Auslegung einen strafbewehrten Vorwurf 
    zu erheben. 
     
    Besonders kritikwürdig muß auch gelten, daß die Berliner Behörde dem 
    Betreiber der Suchmaschine 
    www.ddr-suche.de ebenso eine Aufforderung zukommen liess. Darin wird die 
    ultimative Entfernung eines Verweises auf die Website Stasiopfer gefordert. 
    Entgegen geltendem Recht und ohne Beachtung der Funktionsweise des 
    Internets, fordern die Datenschützer die generelle Zensur, die generelle 
    Sperrung von Verweisen auf die Website Stasiopfer. Zielgerichtet wurde auch 
    hier nur der Suchmaschine strafrechtliches Vorgehen vorgeworfen, die sich 
    speziell mit DDR Themen beschäftigt. Andere, international anerkannte,
    
    Suchmaschinen wurden nicht behelligt. 
     
    Weitere grundsätzliche Überlegungen und Anfragen an den
    Berliner 
    Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit können Sie 
    auszugsweise hier lesen: 
    
    - die offizielle Anfrage des Mitinitiators von
    Odem 
    lesen Sie hier 
    - die offizielle Anfrage eines Bürgerrechtlers/ Journalisten lesen Sie
    hier 
    - die offizielle Anfrage eines Stasiopfers lesen Sie
    hier 
    - die offizielle Anfrage des Vorstands der
    UOKG lesen Sie
    hier 
     
    die Stellungnahme des DJV zum Stasiunterlagengesetz finden Sie
    hier 
     
    Eine offizielle Erklärung der Behörde wurde weder uns noch bisher den Medien 
    gegenüber abgegeben. Der  Stellvertreter des Berliner Beauftragten für 
    Datenschutz und Informationsfreiheit überstellte uns jedoch eine Kopie einer 
    Mailantwort an eine andere Person. Wir gehen davon aus das die Berliner 
    Behörde die datenschutzrechtliche Einverständniserklärung des Absenders 
    besitzt und betrachten die Antwort ebenso als offenen Brief, der
    hier zu lesen ist. 
     
    Zwischenzeitlich berichtete der
    
    FOCUS in einer Kurzmeldung von einem Interview mit dem stellvertretenden 
    Leiter der Berliner Behörde, der nunmehr davon ausging das "amtlicherseits" 
    der Sache nicht weiter nachgegangen werden soll. Eine offizielle und 
    begründete Antwort gibt es nicht. Zudem wurde dem mit Rechtsmaßnahmen 
    bedrohten Inhaber der Domain Stasiopfer.de  gegenüber keinerlei 
    Rücknahme von Vorwürfen und Androhungen von Rechtsmitteln erklärt.  
     
    Damit bleibt noch immer ungeklärt: 
    
    - das Berliner Amt darf im Rahmen des BDSG tätig 
    werden, jedoch nicht über diesen Rahmen hinaus. Die Hinterlassenschaften des 
    MfS werden 
    gesetzlich im StUG geregelt. Wie konnte das Berliner 
    Amt sich also amtsanmaßend für zuständig erklären? 
     
    - wenn man diesen gravierenden Fehler (vorsätzliche Rechtsübertretung ) 
    vernachlässigt, dann wäre das Berliner Amt nur für das Land Berlin 
    zuständig. Warum verletzte die Behörde wiederum die 
    Zuständigkeit und versuchte den zuständigen bayerischen Datenschutz zu 
    umgehen? 
     
    - selbst wenn man diesen zweiten sehr klaren Gesetzesverstoß 
    unberücksichtigt lässt, dann müsste zumindest eine Strafbarkeit vorliegen um 
    ein Vorgehen des Berliner Datenschutzes zu rechtfertigen. Eine Strafbarkeit 
    ist jedoch nicht gegeben, denn die Berliner Behörde hat Kenntnis davon das 
    Listen und Datenbankmaterialien seit Jahren im Internet frei verfügbar sind. 
    Bereits 1999 scheiterte die Behörde mit einer vom gleichen Mitarbeiter 
    initiierten Anzeige an den Staatsanwalt. Wie kann die 
    Berliner Behörde allgemein zugängliche Daten gegenüber willkürlich 
    ausgesuchten Personen als Straftat ausweisen?  Selektive 
    Strafandrohung eines Amtes das auch für Informationsfreiheit zuständig ist? 
     
    - selbst wenn sich die Berliner Behörde auf Unkenntnis der allgemeinen 
    Zugänglichkeit der inkriminierten Datenbank herauslügen sollte, dann bliebe 
    der nächste eklatante Vorwurf: Welche Inhalte der Datenbank sollen welche 
    Gesetze verletzen? Die angeblich strafbare Datenbank beinhaltet 
    ausschließlich veröffentlichungswürdige Daten von Personen die im 
    staatlichen und damit öffentlichen  Auftrag (hier MfS) der DDR standen. 
    Die Benennung öffentlicher Funktionsträger - zumal noch MfS Mitarbeiter - 
    ist eindeutig erlaubt. Woher also der Versuch die 
    Daten zu kriminalisieren? 
     
    - vernachlässigt man auch den letzgenannten wahrheitswidrigen Vorgang, dann 
    hätte die Berliner Behörde die Verpflichtung gehabt zu prüfen ob die 
    Vorwürfe gegen den angeschriebenen Inhaber der Domain berechtigt sind. Dies 
    hat man unbestreitbar unterlassen. So wird im ultimativen Anschreiben der 
    Behörde behauptet, unter der Website Stasiopfer wird eine Datenbank 
    "gespeichert und bereitgehalten". Dieser Vorwurf wird nicht bewiesen, 
    sondern ungeprüft behauptet. Mit einfachsten Mitteln hätte die Berliner 
    Behörde bei dem zuständigen Provider feststellen können, das der mit 
    Rechtsmitteln bedrohte Adressat keinesfalls die Datenbank verwaltet oder 
    bereithält. Aus welchem Grunde wurde die zumutbare 
    Prüfung der Tatsachen unterlassen? 
     
    - auch wenn man dieses nachweisbare Fehlverhalten der Berliner Behörde 
    vernachlässigt, bleibt der nächste Verstoß gegen weitere Gesetze. So geht 
    die Behörde exemplarisch und ultimativ gegen eine Suchmaschine im Internet 
    vor, die auf die Website Stasiopfer allgemein und unkommentiert verlinkt. 
    Dem Betreiber wurde ebenso mit Frist aufgegeben zu reagieren oder mit 
    Rechtsmitteln gedroht. Damit wurde gegenüber der Suchmaschine ein 
    Zensurbegehren ausgesprochen, denn eine Verlinkung von ca. 800 Seiten der 
    Website Stasiopfer wurden damit für Verbotsfähig erachtet. Wie begründet die 
    Berliner Behörde das zensurhafte Vorgehen gegen eine Suchmaschine, die nur 
    auf eine gesamte Website hinweist? Würde der 
    Datenschutz auch Bibliotheken schliessen lassen um ein eventuell strafbares 
    Buch unzugänglich zu machen? 
     
    - warum stellte die Berliner Behörde keine ultimativen Schreiben gegen yahoo, 
    fireball, t-online, google sowie Spiegel, Stern, FOCUS und andere in 
    Deutschland rechtlich beheimateten Suchmaschinen, Portale, Verzeichnisse und 
    Medien? Mittlerweile dürften weit über 2000 Verweise auf die Website 
    Stasiopfer gesetzt sein. Etwa 50 uns bekannte Links weisen zudem direkt auf 
    die Startseite der Datenbank hin. Warum wurden selbst 
    die offensichtlichsten Links nicht ebenfalls kriminalisiert, sondern nur die 
    speziell für DDR Themen profilierte "DDR-Suche" Betreiber? 
     
    Trotz massiver Anfragen von Medienvertretern war die Berliner Behörde zu 
    keiner umfassenden Aufklärung bereit. In einem Telefonat von 24.04.2002, 
    gegen 16 Uhr 30, erklärte der für den Vorgang verantwortliche Dr. Metschke 
    telefonisch gegenüber Mario Falcke, das er "nach wie vor" zu seinem Vorgehen 
    stehe. 
     
    Eine offizielle Rücknahme an den kriminalisierten Inhaber der Domain 
    erfolgte damit nicht. Wir fordern den zuständigen Herrn Dr. Metschke hiermit 
    bis zum 10.05.2002 auf eine rechtsverbindliche Klarstellung zu übersenden. 
     
     
    Wenn Sie als Leser, Betroffener oder Medienvertreter Ihre Meinung hierzu 
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