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          offener Brief eines Bürgerrechtlers
          und Journalisten 
           
           
          
          Dr. Frieder Weiße	Berlin, den 17. April 2002 
          Freier Journalist 
          Tel. (privat) (030) XXXXX 
          Tel. (dienstl.) (030) XXXXXX 
          Fax: (030) XXXXXXX  
          eMail: XXXXXXXX 
          XXXXXXXX 
          XXXXX Berlin 
           
           
          Berliner Beauftragter für Datenschutz  
          und Informationsfreiheit 
          Herrn Dr. Rainer Metschke 
          Pallasstraße 25 
           
          10781 Berlin 
           
           
          Zugleich  
          Fax: an (030) 215 50 50 
          E-Mail: an mailbox@datenschutz-berlin.de 
           
          Auskünfte nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz 
           
          Sehr geehrter Herr Metschke, 
           
          dem Informationsdienst "Spiegel-Online" sowie mehreren Internet-Veröffentlichungen habe ich mit Erstaunen entnommen, dass Sie als beauftragter Mitarbeiter des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit den in München wohnhaften Betreiber der Website www.stasiopfer.de Mario Falcke (sowie dem in Gründung befindlichen Verein "Verein Spurensuche", Sitz ebenfalls München) aufgefordert haben sollen, eine auf einem Server in den USA befindliche Datei mit Angaben zu rund 97.000 ehemaligen hauptamtlichen Mitarbeitern des Ministeriums der DDR aus dem Netz nehmen zu lassen. Außerdem sollen sie andere Netzbetreiber - ebenfalls unter Strafandrohung - aufgefordert haben, Links auf diese Website zu unterlassen. In dem Artikel von "Spiegel-Online" heißt es dazu u.a.: "Nach dem Schreiben des Berliner Datenschutzbeauftragten vom 26. März 2002 soll es sich dabei aber um Listen handeln, die bereits über den privaten Stasiaufklärungsdienst ‚www.nierenspend.de' erreichbar waren und schon einmal zum Gegenstand von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft am Landgericht Berlin wurden. Das Verfahren wurde allerdings eingestellt, ..." Nach meinen Recherchen hierzu ist dies nicht ganz korrekt. Die Ermittlungen gegen die Veröffentlichung auf der "Nierenspende" waren seinerzeit von Ihnen, nicht von der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Berlin aufgenommen worden (Die Frage der Zulässigkeit oder besser Unzulässigkeit einer solchen strafrechtlichen Ermittlungsinitiative sei an dieser Stelle nur flüchtig angedeutet.). Zutreffend ist allerdings aus meiner Sicht, dass die Staatsanwaltschaft als die einzig hierzu gesetzlich berufene Behörde die von Ihnen begonnenen Ermittlungen beendet hat, weil kein Anhaltspunkt für eine strafbare Handlung gegeben war. Aus Gründen journalistischer Sorgfaltspflicht und in Wahrnehmung meiner Informationsfreiheit, die zu schützen Sie gesetzlich beauftragt sind, möchte ich Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gewähren und Sie um Information in dieser Sache bitten. Ergänzend möchte ich Ihnen hierzu die folgenden Fragen stellen: 
           
          1. Der Sächsische Datenschutzbeauftrage Thomas Giesen hat in einem beachtenswerten Artikel in der FAZ (07.04.1997) hierzu gesagt: "Wer seinerzeit für das MfS gearbeitet hat, war Helfer der öffentlichen Verwaltung, mag er das auch im verborgenen getan haben; seine Spitzeltätigkeit gehört nicht zu seiner Privatsphäre." Was Herr Giesen hier zur IM-Tätigkeit gesagt hat, gilt umso mehr für die Tätigkeit hauptamtlicher ehemaliger Mitarbeiter des MfS. Legt man diese Auffassung zugrunde, dann stellt die besagte Datei von 97.000 hauptamtlichen Mitarbeitern des MfS gar keine Sammlung personenbezogener Daten dar. In Ermangelung des Charakters personenbezogener Daten scheidet aber die Strafbarkeit einer Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe der Einträge dieser Datei per se aus, unabhängig davon, ob die Betroffenen Zustimmen oder welchem Nutzerkreis die Daten zugänglich gemacht werden. Stimmen Sie dem zu? Wenn nein, wie begründen Sie dann die Strafbarkeit? 
          2. Könnten Sie konkret benennen, gegen welche Vorschrift der §§ 43, 44 Bundesdatenschutzgesetz die Internetpräsenz "Stasiopfer" verstoßen haben sollte? Bisher habe ich nur von pauschalen Verweisen auf die §§ 43, 44 Bundesdatenschutzgesetz gehört, ohne Verweis auf die konkrete Vorschrift. 
          3. Sie sind im Auftrage des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit tätig. Aus welcher gesetzlichen Ermächtigung leiten Sie das Recht her, einer im Freistaat Bayern ansässigen natürlichen (Mario Falcke) und juristischen Person (Verein Spurensuche) mit einem Verwaltungsakt unter Androhung von Sanktionen die Weitergabe von Daten, die sich auf einem Server in den USA befinden, zu untersagen? 
          4. Ist durch dieses Handeln nicht der gesetzliche Auftrag zur Verteidigung der Informationsfreiheit in sein Gegenteil verkehrt worden? 
           
          Ferner beantrage ich Akteneinsicht in die in Ihrer Dienststelle geführten angesprochenen Vorgänge "Nierenspende" und "Stasiopfer" nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz. 
           
          Mit freundlichen Grüßen 
           
           
           
          Frieder Weiße 
          
  
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