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          Mailantwort des Berliner Beauftragten
          für Datenschutz und Inforamtionsfreiheit 
           
           
          Sehr geehrte Damen und Herren, 
          da Sie auch Adressat der Email an uns waren, erhalten Sie unsere
          Antwort 
          hiermit ebenfalls zur Kenntnis. 
          Mit freundlichen Gru?en 
          Hanns-Wilhelm Heibey 
           
          ---------- 
          Von: Mailbox 
          Gesendet: Mittwoch, 17. April 2002 10:54 
          An: 'Heimann' 
          Cc: 
          Betreff: AW: nierenspen.de & stasiopfer.de 
           
          Sehr geehrte(r) Frau/Herr G. Heimann, 
           
          Ihren Protest gegen unser Vorgehen gegen die Veroffentlichung von oder
          die vorsatzliche Verlinkung auf Stasi-Listen haben wir mit Bedauern
          zur 
          Kenntnis genommen. Auf Ihren absurden Vergleich mit einem 
          Verbrecherschutzverein wollen wir hier nicht eingehen, da wir davon 
          ausgehen, dass Sie uns aus ehrlicher und personlicher Betroffenheit
          und 
          erkennbar spontan Ihre Auffassung zugemailt haben. 
           
          Vielleicht haben Sie nach zwei Tagen den Abstand gewonnen, um auch die 
          Position zur Kenntnis nehmen zu wollen, die uns zu unserem Tun bewogen
          hat: 
           
          Wie Ihre Beispiele, aber auch alles, was die Aufarbeitung der 
          Stasi-Geschichte bereits erbracht hat, eindrucksvoll belegen, gehorte
          es 
          zum Prinzip der DDR, dass dort geltende Recht dann, wenn es den 
          Herrschenden nicht passte, politischen Prioritaten unterzuordnen. Wer
          der 
          Obrigkeit nicht passte, der konnte sich kaum noch auf das Recht
          berufen. 
          Dies beklagen Sie ja, wenn Sie uber die Entrechtung der Stasi-Opfer 
          schreiben. 
           
          Warum verlangen Sie jetzt von uns, dass wir uns zu den Butteln einer 
          gleichen Haltung zu Recht und Gesetz machen? Dass wir die
          Veroffentlichung von Stasilisten aus datenschutzrechtlichen Grunden
          ebenso beanstanden wie die vorsatzliche Verlinkung auf rechtswidrige
          Seiten ist in der aufgeregten Diskussion nach der Spiegel-Online-
          Veroffentlichung mit rechtlichen Argumenten noch nicht einmal in Frage
          gestellt worden. Die Argumente sind technischer Art (Konnt Ihr das
          Recht uberhaupt im Internet durchsetzen? Antwort: Wir versuchen, auch
          in intensiver internationaler Kooperation, zu verhindern, dass das
          Internet zur informationellen Anarchie fuhrt.) oder politischer Art
          (Wie kann man den fruheren Stasi-Schergen im heutigen Deutschland
          uberhaupt noch Rechte einraumen, nachdem sie anderen die Rechte
          jahrzehntelang verweigert haben?). 
           
          Da Ihre Einwande in die letzte Kategorie fallen, mochten wir darauf
          naher 
          eingehen. Wir sind nicht der Meinung, dass wir, die wir gesetzlich
          berufen 
          sind, auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, also auf
          die 
          Gewahrung des Grundrechts der informationellen Selbstbestimmung, zu
          achten, die Anwendung dieser Vorschriften davon abhangig machen durfen,
          ob diejenigen, die von Versto?en gegen dieses Gesetz betroffen sind,
          uns oder anderen gefallen oder nicht. Genau dies wurde namlich
          bedeuten, Recht und Gesetz politischen oder gar personlichen Vorlieben
          unterzuordnen. Sie verlangen von uns also das zu tun, was Sie an der
          DDR oder der Stasi verurteilen! 
           
          Im Ubrigen mogen sich die Anbieter der Stasilisten im Internet der
          Illusion 
          hingeben, sie taten es nicht zur Anprangerung der Stasi-Lohnempfanger, 
          sondern zur Aufarbeitung der Vergangenheit. Ihnen sei gesagt, dass
          sich 
          Regierung, Opposition und Offentlichkeit in der Bundesrepublik
          Deutschland nach der Vereinigung intensive Gedanken gemacht haben, wie
          die Vereinigung erfolgreich sein kann, ohne dass sich die Tater und
          Opfer der Stasi gegenseitig die Kopfe einschlagen. Die Aufarbeitung
          wurde in die steuernden Hande einer zentralen Behorde (kurz: Gauck-,
          heute Birthler-Behorde) gelegt, um sie den Rachegelusten
          selbsternannter Aufarbeiter zu entziehen. Im Ubrigen gibt es auch in
          den neuen Bundeslandern und Berlin Beauftragte, die mit der
          finanziellen Forderung von Opferverbanden sinnvolle Arbeit an der
          Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit unterstutzen. 
           
          Der Datenschutzbeauftragte ist keine politische Behorde, der
          Beauftragte 
          wird nicht mit den politischen Wahlen, sondern mit Zeitablauf
          ausgewechselt, wenn auch mit Abstimmung in den Parlamenten. Es besteht
          daher kein Zusammenhang zwischen unserem Handeln und Ihrer
          angekundigten Wahlverweigerung. Wir werden fur Recht und Gesetz auch
          dann noch einstehen, wenn Sie und Ihre Familie nicht zur Wahl gehen. 
           
          Wir hoffen aber, dass Sie sich das nach unseren Ausfuhrungen noch 
          uberlegen! 
           
          Mit freundlichen Gru?en 
          Hanns-Wilhelm Heibey 
          Stellvertreter des Berliner Beauftragten fur Datenschutz und 
          Informationsfreiheit 
           
          
        
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