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Aufarbeitung von MfS- Unrecht

 

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Ostberlin 1982

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Klageerweiterung

STATUS QUO

 


Erweiterung der Anklage


219.gif (35895 Byte)
Verfahrensverschärfung auf § 219

Dem "Untersuchungsorgan" des MfS wurden durch die zuarbeitenden operativen Abteilungen auch nach meiner Verhaftung weitere IM Berichte vorgelegt. Besonders durch die "kooperativen Leistungen" der Spitzel gelang es eine Anklageerweiterung zu legitimieren, da  "Zeugenbeweise" die Existenz einer Tonbandkassette bestätigen halfen, deren Inhalt den "Interessen der DDR schaden könnte". 

Unter schädigend verstand man die Gedächtnisprotokolle der von mir geführten Behördengespräche, die ich zum Zwecke der Übersiedlung in die Bundesrepublik vor dem zuständigen Amt führen musste und auf Tonband festhielt. Im Falle meiner erneuten Inhaftierung sollten diese Dokumente
zu meinem Schutz veröffentlicht werden.

Die DDR war stets darauf bedacht keine behördlichen Prozeduren offenkundig werden zu lassen. So wurden generell keine Auskünfte zu Ausreisemöglichkeiten gegeben. "Antragsteller auf Übersiedlung" mussten sich dagegen auf eng zusammenwirkende staatliche Maßnahmen einstellen. Das MfS koordinierte dabei alle Maßnahmen der beteiligten Behörden.

In meinem Fall wurde dafür Sorge getragen, daß sämtliche Vorladungen zu Gesprächen bei der "Abteilung Inneres" bezüglich meines Ausreiseantrags mit dem MfS vorgeplant und das weitere Vorgehen abgesprochen wurde. Die Gespräche wurden zudem konspirativ auf Tonband mitgeschnitten. Ich erlaubte mir bei einer Vorladung auf das quietschende Tonband unter dem Schreibtisch vor mir hinzuweisen. Ab diesem Zeitpunkt protokollierte ich zu meiner Sicherheit die Gespräche ebenfalls zu Hause auf Band.



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