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Wir sind nicht gefeit, daß Schufte unter uns
sind. Wenn ich das jetzt schon wüsste, dann würden die morgen nicht
mehr leben - kurzen Prozeß! (Erich
Mielke am 19.2.82 in einer MfS Konferenz)
11 Jahre nach der ersten friedlichen Revolution in
Deutschland wachsen die Barrieren zwischen Ost und West,
statt abzuflachen. Wenn es um die Aufarbeitung der MfS Geschichte geht,
dem wichtigsten Repressionsorgan der SED- Diktatur, fehlt oft die
authentische Sicht der Opfer. Die Gründe sind auch im Schweigen
vieler ehemaligen politischen Häftlinge zu suchen. Zudem wendet
sich die Öffentlichkeit aktuellen Problemen zu, Täter verdrängen
ihre Verantwortung, Medien nehmen die Auswirkungen des Unrechts der
DDR kaum wahr: zumindest jede 30. Familie hatte im Laufe der 40 Jahre
DDR einen Angehörigen in politischer Haft. Gesundheitsschäden und
zerstörte Biografien zeichnen heute noch viele Opfer politischer
Haft.
Nur einem kleinen Teil der Öffentlichkeit ist bekannt,
daß der Gauckbehörde ca. 2 Millionen Datensätze zu Personen aus
der "alten" Bundesrepublik vorliegen. Darüber
hinaus waren etwa 30 000 inoffizielle Mitarbeiter in der Bundesrepublik für das MfS aktiv.
Wir versuchen mit unserem Projekt interessierte Menschen mit Fakten auf
Hintergründe und Folgen des MfS aufmerksam zu machen. Betroffenen
möchten wir die Möglichkeit geben Ihre Erfahrungen und Erlebnisse
weiterzugeben. Wir sind der Meinung, daß eine Aufarbeitung der
Schattenseiten der DDR bisher nur ungenügend geschah.
Wir fordern Sie zum Dialog
auf
Zivilcourage
würdigen: durch Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer
Die Forderungen, die Opfer politischer Verfolgung in der DDR zu
rehabilitieren und zu entschädigen, reicht ebenso bis in die Endphase
der DDR zurück wie die Geschichte des Stasi-Unterlagengesetzes oder
der strafrechtlichen Aufarbeitung. Alle politischen Akteure unterstützten
zumindest verbal den Anspruch, Gerechtigkeit wenigstens in Ansätzen
wiederherzustellen und Benachteiligungen, die aus der Verfolgung
entstanden waren, aufzufangen. Gleichzeitig sollte ein Signal gesetzt
werden, dass Zivilcourage, widerständiges Verhalten in der Diktatur
und dadurch erlittenes Leid von der Demokratie gewürdigt wird. In der
Folge zeigte sich jedoch, dass auch die moralischen Ansprüche und
Interessen der Opfer auf politischer Ebene nur mit fortwährender
Lobbyarbeit durchzusetzen sind.
Noch die letzte DDR-Volkskammer beschloss im September 1990 ein
Rehabilitierungsgesetz. Der Deutsche Bundestag verabschiedete in der
Folge 1992 und 1994 zwei SED-Unrechtsbereinigungsgesetze zur
strafrechtlichen, beruflichen und verwaltungsrechtlichen
Rehabilitierung. Die Aufhebung rechtsstaatswidriger Urteile bereitete
die geringsten Schwierigkeiten, wesentlich problematischer gestaltete
sich für die Betroffenen der Nachweis rechtsstaatswidriger
Verwaltungsmaßnahmen, z.B. im Rahmen der Zwangsaussiedlungen an der
innerdeutschen Grenze in den Jahren 1952 und 1961. Aufgrund der in den
verfügbaren Akten oftmals anzutreffenden Verschleierung lassen sich
auch die politischen Hintergründe einer Nichtzulassung zu Abitur oder
Studium häufig nur schwer nachweisen. Oftmals sind es gerade die
Stasi-Akten, die hier die entscheidenden Belege liefern und so helfen,
Nachteile bei der Rentenberechnung auszugleichen. Dennoch müssen die
Betroffenen, um das an ihnen begangene Unrecht nachzuweisen, einen
langen Archiv- und Verwaltungsmarathon auf sich nehmen.
Zu den heftigsten Kontroversen führte aber die Frage der finanziellen
Entschädigung für politisch motivierte Inhaftierungen und der
Ausgleich haftbedingter Gesundheitsschäden. Mit einer Gesetzesnovelle
von 1999 erfolgte zwar eine Anhebung der Entschädigung auf 600 DM pro
Haftmonat für alle Betroffenen, um wenigstens die Gleichstellung mit
den aktuell geltenden Regelungen für in der Bundesrepublik zu Unrecht
Inhaftierte zu erreichen. Für viele ist aber auch dies nur ein
Tropfen auf den heißen Stein, sind sie doch immer noch besonders bei
der Rente im Vergleich mit ehemaligen Systemträgern eindeutig
schlechter gestellt. Die Anerkennungsquote von Gesundheitsschäden
durch Haft und Verfolgung liegt nach wie vor bei nur rund 5%, wobei
die Versorgungsämter neue wissenschaftliche Erkenntnisse
beispielsweise zu posttraumatischen Belastungsstörungen häufig nicht
zur Kenntnis nehmen.
Eine Ehrenpension?
Die Forderung nach Einrichtung einer Ehrenpension für Opfer
politischen Unrechts ist bis heute unerfüllt geblieben. Eine Form
wirklicher moralischer Rehabilitierung ist bis heute nicht gefunden
und rechtlich nur schwer umsetzbar. Die Berechtigung dieser
Forderungen der Betroffenen ist immer noch nicht ins öffentliche
Bewusstsein gelangt. Deshalb ist eine weitere Novellierung der
SED-Unrechtsbereinigungsgesetze, die diesem Umstand Rechnung trägt,
herbeizuführen. Den Menschen, die ihr Leben und ihre Karriere
nachweisbar den Werten von Freiheit und Demokratie in den Zeiten der
Diktatur geopfert haben, muss zumindest dieses Mindestmaß an
Gerechtigkeit und Genugtuung zugestanden werden. Sie müssen von den
vielfach verwaltungstechnisch überhöhten und seelisch aufreibenden
Antragstellungs- und Nachweisverfahren entbunden werden. Auch wenn in
Rechnung gestellt wird, dass eine echte und umfassende
Wiedergutmachung grundsätzlich kaum möglich ist, so bleibt doch
festzuhalten, dass der aktuelle Umgang mit den Opfern politischer
Willkür den Ansprüchen an die Aufarbeitung der kommunistischen
Gewaltherrschaft kaum gerecht wird.
Die Betroffenen versammeln sich in Vereinen und Verbänden weitgehend
unter ihresgleichen. In der Öffentlichkeit finden sie wenig Gehör, häufig
gelten sie jetzt schon wieder als Störenfriede. Zu den wenigen
Anlaufstellen gehören die in den neuen Ländern (mit Ausnahme von
Brandenburg) existierenden Behörden der Landesbeauftragten für die
Stasi-Unterlagen. Die seelische Betreuung von Verfolgten und
Inhaftierten, der Einsatz für deren politische Rehabilitierung und
materielle Wiedergutmachung, die Moderation von Täter-Opfer-Gesprächen
unter Anwesenheit der früheren Spitzel, die ruhige Lektüre und Erläuterung
der Kopie der Stasiakte, die Auslösung aufklärender Recherchen in
anderen Archiven oder die Aufbereitung einzelner Schicksale in einer
Publikation gehören ebenso zu dem Beratungsangebot der
Landesbeauftragten, wie Gespräche über DDR-Erfahrungen.
Ein Auftrag auch für die politische Bildung
Zehn Jahre nach dem Ende der DDR werden vielfach Forderungen laut,
einen Schlussstrich unter die Beschäftigung mit dieser Vergangenheit
zu ziehen. Dieser Meinung sind Umfragen zufolge schon seit längerer
Zeit rund zwei Drittel aller Deutschen, mit nur geringfügigen
Unterschieden zwischen Ost und West. Ganz abgesehen von der Tatsache,
das Schlussstriche in einer offenen Gesellschaft nicht verordnet
werden können, zeigt eine nüchterne Bilanzierung zum einen die immer
noch vorhandenen Defizite des Aufarbeitungsprozesses auf. Zum anderen
sind mit der Aufarbeitung politische und ethische Ansprüche
verbunden, die nicht von Stimmungslagen abhängig gemacht werden
sollten.
Die entscheidende Frage der Aufarbeitungsdiskussion weist nicht in die
Vergangenheit sondern in die Zukunft: Inwieweit können die
individuellen Schicksale und die Erkenntnisse der
historisch-wissenschaftlichen Aufarbeitung, vermittelt durch
innovative Methoden politischer Bildungsarbeit zu einer neuen Qualität
staatsbürgerlichen Bewusstseins führen? Den Trägern politischer
Erwachsenen- und Jugendbildung und den Schulen kommt in diesem
Zusammenhang eine entscheidende Bedeutung zu. Dieser Prozess wird aber
nur möglich sein, wenn Eltern und Lehrer ihre vielfach
festzustellende Verweigerungshaltung gegenüber einer kritischen
Vergangenheitsaufarbeitung überwinden.
Jörn Mothes und Jochen Schmidt
( Beitrag für: Deutschland Ost
- Deutschland West)

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